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Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Rechtsstreit des Verlegers Bernd F. Lunkewitz (in eigenem Namen und als Rechtsnachfolge des Kulturbund e. V. ) gegen die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben um die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Behörde wegen ihres Verhaltens bei der gescheiterten Privatisierung des Aufbau-Verlages.

Richter Landgericht Berlin

Christoph Hefter, Vorsitzender Richter des Landgerichts Frankfurt

Am 29. 12. 2009 reichte der Verleger Bernd F. Lunkewitz beim Landgericht Frankfurt am Main gegen die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) eine Klage ein und begehrte im Wesentlichen die Feststellung, dass die Behörde verpflichtet ist, wegen der fehlgeschlagenen Privatisierung des Aufbau-Verlages im Jahre 1991 und wegen arglistiger Täuschungen im Zusammenhang mit den damaligen Vorgängen alle ihm und die dem Kulturbund e. V. entstandenen und noch entstehenden Schäden zu ersetzen.

Die Klage wurde abgewiesen durch Urteil vom 10.7.2011 des Landgerichts Frankfurt (2-04 O 605/09).

Die am 7. 10. 2011 eingelegte Berufung wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Urteil vom 30. 6. 2014 (1 U 253/11) abgewiesen, die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.

Die am 15. 12. 2014 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BGH vom 25. 10. 2016 (VIII ZR 361/14) ohne inhaltliche Begründung zurückgewiesen.

Die Beschwerde des Klägers zum Bundesverfassungsgericht wird fristgemäß vorgelegt.

 

 

Bernd F. Lunkewitz vs. Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

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Kommentare:

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